Kennzeichnung von Einhufern

Einhufer dürfen aus einem Bestand nur verbracht oder abgegeben werden, wenn sie von einem Dokument zur Identifizierung begleitet sind (Equidenpass). Alle Pferde, geboren ab dem 01.07.2009 müssen innerhalb von sechs Monaten durch einen Transponder gekennzeichnet und mit einem Equidenpass identifiziert werden können.

Equiden, die vor dem 30. Juni 2009 geboren und schon einen Equidenpass haben, gelten als ausreichend gekennzeichnet und identifizierbar. Pferde, die vor dem 30. Juni 2009 geboren sind, jedoch noch keinen Equidenpass haben, müssen dieses Dokument bis spätestens 31. Dezember 2009 einholen.

  • Viehverkehrsverordnung

Tierärztin Ulrike Nisch

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1629

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