Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Für Schafe und Ziegen, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, ist die Kennzeichnung EU-weit geregelt und die elektronische Kennzeichnung vorgeschrieben. Schafe und Ziegen sind grundsätzlich mit 2 Ohrmarken oder durch Fußfessel zu kennzeichnen, wobei ein Kennzeichen elektronischer Art sein muss.

Grundsätzliche Kennzeichnungsvorschriften:

  • Jedes Schaf und jede Ziege ist spätestens neun Monate nach der Geburt zu kennzeichnen, jedoch in jedem Fall vor Verlassen des Geburtsbetriebes.
  • Zugegangene Tiere aus anderen EU-Staaten behalten ihre ursprüngliche Kennzeichnung.
  • Tiere, die aus Drittstaaten eingeführt werden, sind durch den Tierhalter des Bestimmungsbetriebes innerhalb von 14 Tagen nach dem Einstellen, jedoch spätestens vor dem Verbringen aus dem Betrieb zu kennzeichnen.
  • Tiere, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden müssen, nicht umgekennzeichnet werden.

Wie sind Lämmer zu kennzeichnen?

Zur Kennzeichnung werden in Brandenburg für Lämmer folgende Kennzeichen angeboten:

 1. Zuchttiere

  • eine gelbe Ohrmarke mit elektronischen Transponder und eine gelbe, konventionelle Ohrmarke mit schwarzer Schrift und folgender Beschriftung auf dem Dornteil: DE + Tierartencode (Ziffer „01") + Bundesland (Ziffer „12") + individuelle Nummer (8-stellig)

  • einen Pansenbolus mit elektronischem Transponder und eine gelbe, konventionelle Ohrmarke mit schwarzer Schrift und gleicher Beschriftung auf dem Dornteil wie unter a) beschrieben

Bei den elektronischen Transpondern handelt es sich um Nurlese-Passivtransponder (ISO-Normen 11784 oder 11785). Die Speicher der Transponder sind schreibgeschützt und enthalten die Angaben des Ohrmarkencodes.

 2. Tiere die vor Vollendung des ersten Lebensjahres im Inland geschlachtet werden

  •  eine weiße Ohrmarke mit schwarzer Schrift und folgender Beschriftung auf dem Dornteil: DE + KFZ-Kennzeichen + letzte sieben Stellen der Registriernummer des Tierhalters (bisherige Kennzeichnungsform).

Für den Export vorgesehene gilt weiterhin, dass diese mit einer für Zuchttiere zulässigen Kennzeichnung gekennzeichnet werden müssen.

Bestandsregister

Mit der Einführung der elektronischen Kennzeichnung muss das Bestandsregister neben den bisherigen Angaben auch Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten/geschlachteten Tieren enthalten. Dies gilt sowohl für Zuchttiere als auch für Schlachttiere.

Kosten

Die Ohrmarken für Schafe und Ziegen sind beim Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg e.V. zu beantragen. Die Kosten für die Kennzeichen von Schafen und Ziegen sind durch den Tierhalter zu tragen.

  • Viehverkehrsverordnung

Tierärztin Ulrike Nisch

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1629

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