KFZ - Zulassung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf Grund der Ausbreitung des Corona - Virus werden Ihre Anliegen nur noch nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. Termine können direkt online oder telefonisch unter 03334/214 1466 vereinbart werden.
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Samstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Termine außerhalb des o.g. Zeitraums können bei eilbedürftigen Anliegen telefonisch unter 03334/214 1466 vereinbart werden.
Terminreservierung für den Standort Eberswalde
Terminreservierung für den Standort Bernau bei Berlin
Sollten Sie mehr als 3 Anliegen haben, bitten wir Sie einen Termin zur kontaktfreien Abgabe der Antragsunterlagen unter kfz-fe@kvbarnim.de anzufordern. Geben Sie hierbei unbedingt die Anzahl der zu erwartenden Anliegen, den Standort (Eberswalde oder Bernau) und eine Rückrufnummer an.
Telefonisch Erreichbarkeit
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Übersicht über die Schließtage 2020
Übersicht über die Schließtage 2021
Bei allen Anträgen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Zum Reisepass müssen Sie zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde ausgestellte Meldebescheinigung mitbringen, die Ihren aktuellen Hauptwohnsitz ausweist.
Eine Vollmacht ist notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern der von ihm Bevollmächtigte das Fahrzeug zulassen soll.
Soll die Zulassung auf eine Minderjährige Person erfolgen wird zusätzlich die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter benötigt.
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges ist die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrtsteuer vom Konto des Halters/der Halterin erforderlich, das ausgefüllte Sepa-Lastschriftmandat-Formular ist vorzulegen.
Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Halter, die keine KFZ - Steuerrückstände beim Zoll und keine Gebührenschulden beim Landkreis Barnim haben.
Bei der KFZ - Zulassung auf eine GmbH benötigen Sie einen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanzeige.
Bei der KFZ - Zulassung auf ein Einzelgewerbe wird die Gewerbeanzeige und der Ausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung , die nicht älter als drei Monat sein darf benötigt.
Bei der KFZ - Zulassung auf eine GBR benötigen Sie eine Gewerbeanzeige, eine Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll und deren Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monat sein darf.
Statistischer Überblick
- Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- SEPA Lastschriftmandat
- SEPA - Ausfüllhilfe
-
Antrag auf KFZ Zulassung
Dieser Antrag wird für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger benötigt. Bitte ausdrucken und entsprechend ausfüllen.