Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen für die Reinigung von häuslichem Abwasser bis zu einem Abwasserzufluss von 8 m³ pro Tag.

Eine Kleinkläranlage ist für einen Anschluss von bis zu 50 Einwohnern geeignet.

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Einleitung in ein stehendes Oberflächengewässer (See) ist grundsätzlich nicht zulässig.

Ihr Ansprechpartner:

Fr. Parpart
03334 214-1504
wasserbehoerde@kvbarnim.de

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