Kreisentwicklungsbudget

Der Landkreis Barnim unterstützt mit dem Kreisentwicklungsbudget Investitionen in den ländlichen Raum. Gefördert werden kommunale Investitionen, die der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und damit dem Ausgleich wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten innerhalb des Gebietes des Landkreises Barnim dienen. Bei solchen Investitionen handelt es sich im Rahmen dieser Richtlinie um Vorhaben zum Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur einschließlich der Bildungsinfrastruktur, der Bewältigung des demografischen Wandels sowie um Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel.

Eine Zuwendung können nur die Kommunen erhalten, die im Jahr vor der Antragsstellung mit ihrem Gemeindegebiet zur Fördergebietskulisse der LEADER-Richtlinie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Barnim e.V. gehörten.

Die Antragstellung mit dazugehörigem Finanzierungsplan hat spätestens bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres im Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau-, Kataster- und Vermessung des Landkreises zu erfolgen, soweit Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden.

Näheres ist der Richtlinie zu entnehmen:

Richtlinie für das Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim - Stand 2024

Andreas Sittig

03334 214 1835

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