Niederschlagswasser
Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen ist Abwasser im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes.
Die Einleitung von Niederschlagswasser durch Versickerung in das Grundwasser und in Oberflächengewässer ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung.
Die Einleitung in einen weiterführenden Regenwasserkanal ist ebenfalls bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen, da das Regenwasser über die weiterführenden Leitungen irgendwann in ein Gewässer eingeleitet wird.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Sägebrecht | Eberswalde | 03334 214-1511 |
Frau Kylau | Ahrensfelde | 03334 214-1519 |
Frau Kämke-Bartenbach | Panketal | 03334 214-1521 |
Frau Smoljuk | Amt Joachimsthal/Schorfheide | 03334 214-1516 |