Niederschlagswasser
Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen ist Abwasser im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes.
Die Einleitung von Niederschlagswasser durch Versickerung in das Grundwasser und in Oberflächengewässer ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung.
Die Einleitung in einen weiterführenden Regenwasserkanal ist ebenfalls bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen, da das Regenwasser über die weiterführenden Leitungen irgendwann in ein Gewässer eingeleitet wird.
Dagmar Sägebrecht
Sachgebiet Wasserbehörde
03334 214 1511
Oliver Prinz
Sachgebiet Wasserbehörde
03334 214 1519
Anke Kämke-Bartenbach
Sachgebiet Wasserbehörde
03334 214 1521
Kerstin Smoljuk
Sachgebiet Wasserbehörde
03334 214 1516