Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewebe

Für die Überwachung kommen insbesondere Drogeriemärkte, Drogerien, Reformhäuser, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Bioläden, Sexshops sowie Fitness- und Bodybuilding-Zentren in Frage.
Bei der Besichtigung wird insbesondere der hygienische Zustand von Betriebs- und Geschäftsräumen, Anlagen, Beförderungsmittel sowie Lagereinrichtungen überprüft.
Es wird darauf geachtet, dass das Arzneimittelsortiment ausschließlich Präparate enthält, die nach dem Arzneimittelgesetz oder nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel freiverkäuflich sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Angela Reiß oder

Frau Sandra Geske

Während der Kontrolle Ihrer Einrichtung halten Sie bitte die Dokumentation der internen Überprüfungen und Rückrufen von Arzneimitteln bereit.

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • Arzneimittelgesetz
  • Heilberufsgesetz
  • Gesetz über Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
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