Untersuchung von Kindern im Alter von 30 - 42 Lebensmonaten

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt diese Untersuchungen für jedes Kind im Alter von 30 - 42 Lebensmonaten unter gleichen Untersuchungsbedingungen und standardisierten Methoden durch. Werden Entwicklungsauffälligkeiten oder Befunde erhoben, die eine weitere Behandlung empfehlen, erhalten Sie von uns eine Information.

Wir führen die Untersuchungen in der Kindertagesstätte Ihres Kindes durch.
Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache mit der Einrichtung, die Ihr Kind besucht. Sollte ein Termin außerhalb dieser Zeiten notwendig sein, wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Katrin Mikeska

  • ausgefüllter Anamnesebogen (wird von der Kita zum Untersuchungstermin ausgehändigt)
  • Impfausweis
  • gelbes Vorsorgeheft
  • evtl. vorhandene Befunde
  • evtl. vorhandene Brille / vorhandenes Hörgerät
  • wenn vorhanden, Behindertenausweis und Pflegeeinstufung
  • Kindertagesstättengesetz
  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
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