EU-Förderung INTERREG A

INTERREG ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), welche auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern abzielt. INTERREG wird in drei Ausrichtungen umgesetzt, wobei es bei der Ausrichtung A um die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen geht.

Aktueller Call

Das Online-Portal für die Antragstellung ist vom 30. März bis 7. Juni 2023 geöffnet.

Für das Programmgebiet der Euroregion Pomerania wurde ein Kooperationsprogramm aufgestellt, welches Handlungsschwerpunkte (Prioritäten) für die gemeinsame Grenzregion festlegt. Mit einem Antrag auf Förderung ist die Erreichung möglichst großer Übereinstimmungen mit den Zielen dieser Handlungsschwerpunkte verbunden. Im Mittelpunkt der beantragten Projekte muss die deutsch-polnische Zusammenarbeit bzw. Begegnungsmöglichkeit stehen. Alle Maßnahmen des Projekts müssen dieses oberste Ziel berücksichtigen. Ein Projekt muss mindestens einen deutschen und einen polnischen Partner vereinen, von denen einer als Leadpartner fungiert. Entsprechend sind Anträge in deutscher und polnischer Sprache zu formulieren. Die Förderquote liegt in der Regel bei 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erfolgt im Erstattungsprinzip.

Prioritäten

1. Grenzüberschreitende Innovationspotentiale aktivieren
2. Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
3. Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
4. Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten

Im Rahmen der Prioritäten 3 und 4 sind zusätzlich Kleinprojektefonds etabliert worden, die grenzüberschreitende Begegnungen entsprechend der Prioritätsziele finanziell unterstützen.

Programmgebiet

auf deutscher Seite:
Landkreise Vorpommern–Rügen, Vorpommern–Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, Uckermark, Barnim. Märkisch-Oderland.
 

auf polnischer Seite:
Landkreise Białogard, Choszczno, Drawsko, Goleniów, Gryfice, Gryfino, Kamień, Kołobrzeg, Koszalin, Łobez, Myślibórz, Police, Pyrzyce, Sławno, Stargard, Szczecinek, Świdwin, Wałcz sowie die Städte Szczecin, Koszalin und Świnoujście
Die Projekte sollten im Programmgebiet der Euroregion POMERANIA realisiert werden. Projektbestandteile außerhalb des Fördergebiets bedürfen einer zusätzlichen Begründung.

Das Kooperationsprogramm, das Handbuch zur Antragstellung sowie weitere hilfreiche Dokumente und aktuelle Informationen sind auf dem Internetauftritt des Gemeinsamen Sekretariats für die Euroregion Pomerania zu finden, beim dem Anträge jeweils im Zeitraum eines Calls über das Online-Portal JEMS einzureichen sind.