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Weitere Erfolge bei der Bekämpfung der ASP in Brandenburg
Wunschkennzeichen - Online
Hinweise zur Rechnungsstellung Über die Rechnungsplattform OZG-RE
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV). Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung ist eine freiwillige...
Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...
Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich gemäß § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwingend zu veröffentlichen. Die neue...
Genehmigungen zum Beseitigen/Beschneiden von Bäumen
Die Veränderung von Bäumen ist verboten und erfordert deshalb in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das gilt für: FällungenBeschneiden/KappungenSchachtarbeiten/Versiegelungen im Wurzelbereich bei Bäumen ab einem Stammumfang ab 60 Zentimetern. Ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und...
Gemeinsam historisches Erbe des Barnim bewahren
Grundsicherung HLU 3. Kapitel
Abgrenzung zum SGB II - Grundsicherung für Erwerbsfähige Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als Vierter Teil der sogenannten Hartz-Reformen führt dazu, dass nur noch ein geringer Teil von Bedürftigen die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht erhält. Dieses...
Gewerbliche Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagenkonzession)
Wollen Sie gewerblich Personen mit einem Kraftfahrzeug befördern? Dann wird eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr gem. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) benötigt.Folgende Formen des Gelegenheitsverkehrs sind zu unterscheiden: Taxi gemäß § 47 PBefG ...