Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Unterhaltsvorschuss kann von alleinerziehenden Elternteilen (ledig, verwitwet, geschieden oder vom Ehegatten dauernd getrennt lebend), die keinen Unterhalt oder Unterhalt unterhalb des UVG-Satzes vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden.

Die Zahlbeträge im UVG liegen ab 1. Januar 2024 bei:

  • 230,00 Euro für die Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahre
  • 301,00  Euro für die Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren
  • 395,00Euro für die Kinder im Alter von 12 bis unter 18 Jahren

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Unterhaltsvorschussstelle.

Kontakt

E-Mail: unterhaltsvorschuss@kvbarnim.de

Online beantragen

https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/

Ansprechpartner

Wer Ihr Ansprechpartner ist, richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:

Buchstaben

Ansprech-
partner/-in

Telefon-
Nummer

A, B, Ga - Goq 

Frau Frost

03334 214-1221

C, D, E, F, Gor - Gz 

Frau Babatz

03334 214-1547

M, R, Se - Ss 

Frau Pagenkopf

03334 214-1220

H, I, Kr - Kz; Sa - Schmh 

Frau Schreiber

03334 214-1544

J, N, O, P, Q, T, U, V, X, Y, Z

Frau Kremzow

03334 214-1545

K - Ko, W, Su - Sz, Lip - Lz 

Frau Sauer

03334 214-1546

Schmi - Scht, Altfälle (ungerade)

Frau Popper

03334 214-1218

Schu - Sd, Altfälle (gerade)

Frau Teichmann

03334 214-1548

La - Lio, Altfälle

Frau Mroß

03334 214-1549

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