Öffnungszeiten
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Berufskraftfahrer

Sie sind Berufskraftfahrer oder möchten es werden? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Dienstleistungen rund um die Qualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Landkreis Barnim. Nutzen Sie unsere digitalen Services oder vereinbaren Sie einen Termin – wir unterstützen Sie gern bei allen Anliegen rund um Ihre Berufskraftfahrer-Qualifikation.
Unsere Leistungen
Mit der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers wurden zu dessen ordnungsgemäßem Betrieb Fahrtenschreiberkarten (Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte) erforderlich. Der digitale Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert die Kontrollen.
Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Sie besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
- biometrisches Lichtbild
- gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
- aktueller EU-Kartenführerschein
- ggf. noch gültige Fahrerkarte
Gebühren: 42,00 bis 45,00 Euro (Fahrerkarte)
Formular: Antrag Fahrerkarte
Unternehmenskarte
Unternehmenskarten werden erstellt für Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen. Die Unternehmenskarte dient der Anzeige sowie dem Herunterladen und Ausdrucken der Daten, die im Fahrtenschreiber gespeichert sind. Sie besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug des Unternehmens
- Ausweisdokument des Geschäftsführers
- ggf. vorhandene Unternehmenskarte
Gebühren: 42,00 Euro
Formular: Antrag Unternehmenskarte
Werkstattkarte
Die Werkstattkarte dient der Prüfung, Kalibrierung und Programmierung des digitalen Fahrtenschreibers und dem Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers. Sie besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr. Antragsberechtigt sind anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Fahrzeughersteller. Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen sowie die verantwortliche Fachkraft (Installateur) fachlich geeignet sind.
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug des Unternehmens
- gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung des Geschäftsführers (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
- Anerkennung oder Beauftragung nach § 57 b StVZO des Unternehmens
- gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung der Fachkraft (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
- Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (nicht älter als 3 Jahre)
- Beschäftigungsnachweis der Fachkraft (Erklärung des Geschäftsführers über ein mit der Fachkraft aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis)
- ggf. vorhandene Werkstattkarte
Gebühren: 47,00 Euro
Formular: Antrag Werkstattkarte
Kontakt
Adresse
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Standort Eberswalde
Am Markt 1 / Pfeilstraße,
Paul-Wunderlich-Haus,
Haus E
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Samstag 8:00 - 12:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Standort Bernau bei Berlin
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin