Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

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Straßenaufsicht & untere Straßenbaubehörde

Soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten sind, werden für die Kreisstraßen die Aufgaben der Straßenbaubehörde durch den Landkreis Barnim wahrgenommen.

Darüber hinaus erfolgt hier die Wahrnehmung der Straßenaufsicht als allgemeine untere Landesbehörde, soweit nicht das Ministerium als oberste Straßenaufsichtsbehörde oder der Landesbetrieb Straßenwesen die Aufsicht über die Landstraßen, die nicht in der Baulast des Landes stehen, führt.

In diesem Rahmen ist die untere Straßenbaubehörde zuständig für die Widmung der Straßen deren Straßenbaulastträger sie ist (Kreisstraßen soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten sind), die Umstufung und die Einziehung von Straßen.

Kontakt

Landkreis Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde

03334 214 1929 / 1864
strassenbaubehoerde(at)kvbarnim.de

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Straßenbaubehörde

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1929

straßenbaubehoerde(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden