Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Straßenaufsicht & untere Straßenbaubehörde

Soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten sind, werden für die Kreisstraßen die Aufgaben der Straßenbaubehörde durch den Landkreis Barnim wahrgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Wahrnehmung der Straßenaufsicht als allgemeine untere Landesbehörde, soweit nicht das Ministerium als oberste Straßenaufsichtsbehörde oder der Landesbetrieb Straßenwesen die Aufsicht über die Landstraßen, die nicht in der Baulast des Landes stehen, führt.
In diesem Rahmen ist die untere Straßenbaubehörde zuständig für die Widmung der Straßen deren Straßenbaulastträger sie ist (Kreisstraßen soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten sind), die Umstufung und die Einziehung von Straßen.
Kontakt
Landkreis Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
03334 214 1929 / 1864
strassenbaubehoerde(at)kvbarnim.de
Kontakt
Adresse
Landkreis Barnim, Straßenbaubehörde
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden