Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Veranstaltungen & Straßensperrungen

Festival vor dem Paul Wunderlich Haus in Eberswalde

Sie planen eine Veranstaltung im öffentlichen Raum oder benötigen eine Straßensperrung zur Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ausnahmegenehmigungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen im Landkreis Barnim.

Nutzen Sie unsere Online-Services oder kontaktieren Sie die zuständigen Stellen – wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

Um Veranstaltungen durchzuführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss der Veranstalter einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde stellen. Zu solchen Veranstaltungen zählen z.B. Volksfeste, Umzüge, Marktveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen. Für diese Veranstaltungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden und eine Verkehrssicherung angeordnet werden.

Viele nützliche Hinweise zu Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen finden Sie unter "Formulare".

Formulare

Freistellungserklärung für eine Veranstaltung

Hinweise zu Veranstaltungen

Versicherungsbestätigung für eine Veranstaltung

Antrag Filmaufnahmen

Antrag Veranstaltung 29 StVO

Kontakt

Adresse

Ordnungsamt, untere Straßenverkehrsbehörde

Am Markt 1 / Pfeilstraße,
Paul-Wunderlich-Haus, Haus E
16225 Eberswalde

03334 214-1466

svb(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung