Beschreibung
Verendete (tote) Tiere unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht, ausgenommen davon sind Wildtiere.
Alle Tierhalter haben die Pflicht, verendete (tote) Tiere unverzüglich der zuständigen Behörde (SecAnim) zu melden und beseitigen zu lassen,
Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden.
Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen.
Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden:
SecAnim GmbH
Niederlassung Bresinchen
Neuzeller Straße 29
03172 Guben
Tel.: +49 3561 6846-11 oder -12
Fax: +49 3561 6846-20
E-Mail: tierannahme.bresinchen(at)secanim.de
Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen.
Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben.
Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.
Heimtiere (z. B. Hunde, Katzen) können unter bestimmten Voraussetzungen (eigenes Grundstück, mind. 80 cm tiefes Vergraben), eigenständig entsorgt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- VO (EG) Nr. 1069/2009
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
- Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes