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Informationen zur Wahl der Landrätin/ des Landrates 2026 im Landkreis Barnim
Allgemeines
Der Landrat ist der höchste kommunale Wahlbeamte des Landkreises. Seine Amtszeit beträgt gemäß Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) acht Jahre. Die aktuelle Amtsperiode des Amtsinhabers, Herrn Daniel Kurth, endet am 31. Juli 2026, weshalb im Jahr 2026 eine Landratswahl durchzuführen ist.
Wahltermine
Die Hauptwahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Barnim findet am Sonntag, den 19. April 2026, statt. Sofern hierbei keine Kandidatin oder kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht, wird am Sonntag, den 10. Mai 2026, die Stichwahl durchgeführt.
Quorum
Damit eine Bewerberin oder ein Bewerber bereits in der Hauptwahl gewählt ist, muss neben der Mehrheit der gültigen Stimmen auch das im BbgKWahlG festgelegte Quorum erfüllt sein. Dieses besagt, dass die gewählte Person mindestens mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben muss und mindestens 15% der Stimmen der Wahlberechtigten des Landkreises auf sich vereinen muss. Wird dieses Ziel nicht erreicht, kommt es zur Stichwahl.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist (Deutsche oder Deutscher) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerin oder Unionsbürger),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- im Wahlgebiet (Landkreis Barnim) den ständigen Wohnsitz hat oder
- sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat
sowie - nicht nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet.
Briefwahl
Die Briefwahl zur Wahl der Landrätin / des Landrates im Landkreis Barnim ist gestartet!
Ab 9. März 2026 ist es Ihnen möglich in Ihrer Wohnortgemeinde einen "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Wahl Landrates im Landkreis Barnim" zu stellen.
Dies ist sowohl als formloser Antrag (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. abweichende Versandanschrift) als auch über Ihre Wahlbenachrichtigung möglich. Ihre Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis spätestens 29. März 2026 zugestellt.
Auch die persönliche Antragstellung, die Abholung der Unterlagen sowie die Briefwahl vor Ort (in Ihrer Wohnortgemeinde) stehen ab sofort zur Verfügung.
Informationen
Alle weiteren wahlrelevanten Informationen und Hinweise werden fortlaufend in den Amtsblättern des Landkreises Barnim veröffentlicht:
16. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 16. Dezember 2025