Beschreibung
Grundwasserabsenkungen sind erlaubnispflichtige Maßnahmen. Für Bauvorhaben können diese erforderlich sein (z.B. Baugrube von Wasser freihalten).
Mit einer Grundwasserabsenkung können nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Standsicherheit benachbarter Gebäude einhergehen. Dies ist im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens durch die Wasserbehörde zu prüfen.
Die untere Wasserbehörde ist für Grundwasserabsenkungen bis 2.000 m³ pro Tag zuständig. Geht die Entnahmemenge darüber hinaus, ist die Obere Wasserbehörde beim Landesamt für Umwelt zuständig.
Kontakte nach Zuständigkeit
Telefon | Zuständigkeitsbereich |
03334 214-1511 | Eberswalde, Schorfheide Ost |
03334 214-1516 | Joachimsthal, Britz-Chorin-Oderberg, Schorfheide West |
03334 214-1519 | Bernau, Ahrensfelde |
03334 214-1521 | Panketal, Werneuchen |
03334 214-1507 | Biesenthal-Barnim, Wandlitz |