Beschreibung
Wer ein Tier betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet muss über die notwendige Sachkunde verfügen, und diese beim zuständigen Veterinäramt beantragen.
Gebühren
Gebührenpflichtig gemäß gültiger Gebührenordnung des Landes Brandenburg
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über Schulung gemäß Tierschutzschlachtverordnung
- Passfoto
Rechtsgrundlagen
- Tierschutz-Schlachtverordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1099/2009