Öffnungszeiten

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ÖPNV

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Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer

Beschreibung

Die Entnahme von Oberflächenwasser (aus Seen, Gräben, Flüssen) ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Für die Entnahme von Oberflächenwasser aus Gräben, Flüssen oder Seen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen oder für die gewerbliche Nutzung muss die Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. 

Maßnahmen an einer Bundeswasserstraße (beispielsweise Oberflächenwasserentnahme) sind dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die Bearbeitung von Anträgen, die eine mittlere Entnahmemenge von weniger als 5.000 Kubikmetern pro Tag aus einem Oberflächengewässer vorsehen, ist die untere Wasserbehörde zuständig. Ab einer Entnahmemenge von mehr als 5.000 Kubikmetern pro Tag muss der Antrag an das Landesamt für Umwelt gerichtet werden.

Kontakte nach Zuständigkeiten

TelefonZuständigkeit
03334 214-1511Eberswalde, Schorfheide Ost
03334 214-1516Joachimsthal, Britz-Chorin-Oderberg, Schorfheide West
03334 214-1519Bernau, Ahrensfelde
03334 214-1521Panketal, Werneuchen
03334 214-1507Biesenthal-Barnim, Wandlitz

Landkreis Barnim - Wasserbehörde

+49 3334 2141520

+49 3334 2142520

wasserbehoerde(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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Dienstag 9 bis 18 Uhr

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