Öffnungszeiten
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Öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen.
Der Landkreis Barnim betreibt die Abfallentsorgung in seinem Gebiet im Rahmen seiner Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) als öffentliche Einrichtung. In seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erfüllt der Landkreis die Aufgabe der Abfallentsorgung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Zu den Aufgaben zählen:
- Strategische Planung, Vertragsmanagement
- Abfallgebührenkalkulation
- Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung
- Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)
Rechtliche Grundlagen
Abfallfibel
Die Abfallfibel enthält alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abfallwirtschaft, wie die Kontaktdaten zur Kundenbetreuung der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH, Informationen zu den Recycling- und Wertstoffhöfen, Entsorgungshinweise und ein Abfall-ABC. Selbstverständlich enthält die Abfallfibel auch die kleinen Symbolsticker für die Kennzeichnung im eigenen Kalender.
Nicht enthalten sind in der Abfallfibel die Abfallentsorgungstermine. Diese werden jährlich zum Ende des Jahres (meist im November) in den kommunalen Amtsblättern veröffentlicht und stehen ganzjährig auf der Internetseite der BDG bereit.