Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim vom 3. April 2024

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben zur Anhebung des Wasserstandes im Teufelspfuhl in 16321 Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin beantragt gem. §§ 8, 9 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) für eine Anhebung des Wasserstandes im Teufelspfuhls um 0,2 m eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Anhebung des Wasserstandes soll zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes der grundwassergeprägten Biotope im Bereich des Teufelspfuhls dienen.

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 13.6.2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach den aufgeführten Kriterien der Anlage 3 UVPG durchzuführen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

  • Die Auswirkungen der geplanten Anhebung des Wasserstandes sind lokal begrenzt.
  • Die Anhebung des Wasserstandes ist vollständig reversibel.
  • Nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgebiete im Umfeld des Vorhabens sind nicht zu besorgen.
  • Insgesamt sind durch das Vorhaben positive Umweltauswirkungen im Umfeld des Vorhabens zu erwarten.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in den aktuell geltenden Fassungen.

Umweltamt Landkreis Barnim
Untere Wasserbehörde