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Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Tempelfelde
Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Tempelfelde des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt im Siedlungsteil Friedrich-Wilhelms-Hof des Ortes Tempelfelde in der Gemeinde Sydower Fließ im Amt Biesenthal-Barnim.
Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.
Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden vom 2. März 2026 bis einschließlich 2. April 2026 auf dieser Internetseite öffentlich ausgelegt.
Zeitgleich können die Auslegungsunterlagen im Umweltamt des Landkreises Barnim (Sachgebiet Untere Wasserbehörde, Carl-von-Ossietzky-Straße 11, 16225 Eberswalde) während der Sprechzeit (Dienstag von 9 bis 18 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Vom 2. März 2026 bis einschließlich 16. April 2026 kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich (Landkreis Barnim, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1, 16225 Eberswalde oder wasserbehoerde(at)kvbarnim.de) oder mündlich zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim (Carl-von-Ossietzky-Straße 11, 16225 Eberswalde) vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird ein separater Termin festgesetzt. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Der Erörterungstermin wird mindestens 4 Wochen vorher ortsüblich bekannt gemacht.