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Hilfen zur Erziehung

Manchmal stoßen Familien bei der Erziehung ihrer Kinder an Grenzen - sei es durch belastende Lebenssituationen, Konflikte in der Familie, Entwicklungsprobleme der Kinder oder andere Herausforderungen. In solchen Fällen können Hilfen zur Erziehung eine wichtige und entlastende Unterstützung sein.
Was sind Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung sind Angebote des Jugendamtes, die Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, die Entwicklung und das Wohl ihrer Kinder bestmöglich zu fördern. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die das familiäre Zusammenleben stärken und Kindern eine positive Entwicklung ermöglichen.
Diese Hilfen können sehr unterschiedlich aussehen - je nachdem, was eine Familie braucht. Beispiele sind:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsberatung
- Tagesgruppenangebote
- Vollzeitpflege (Pflegefamilien)
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Betreutes Wohnen für Jugendliche
Wer kann Hilfe bekommen?
Grundsätzlich kann jede Familie Unterstützung erhalten, wenn sie bei der Erziehung auf Schwierigkeiten stößt und das Wohl des Kindes gefährdet ist oder gefährdet sein könnte. Die Hilfe wird individuell geplant und orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und der Familie.
Wie läuft die Hilfe ab?
- Beratung und Antrag: Eltern können sich vertraulich an das Jugendamt wenden und erhalten eine umfassende Beratung. Wenn eine Hilfe zur Erziehung sinnvoll erscheint, kann ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch vorab ein Beratungsgespräch im Jugendamt wahrzunehmen.
- Hilfeplanung: Gemeinsam mit den Beteiligten wird in einem Hilfeplanverfahren festgelegt, welche Form der Unterstützung am besten passt.
- Durchführung: Die vereinbarte Hilfe startet - begleitet durch Fachkräfte, die regelmäßig mit der Familie in Kontakt stehen.
- Überprüfung: Die Maßnahme wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Gesetzliche Grundlage
Die Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt, insbesondere in den §§ 27 bis 35 SGB VIII. Dort ist festgelegt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit haben.
Das Jugendamt ist verpflichtet, geeignete und notwendige Hilfen bereitzustellen, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren?
Unsere Fachkräfte im Jugendamt stehen Ihnen gerne zur Seite - vertrauensvoll, kostenfrei und unbürokratisch.
Achtung: Counter des Jugendamtes bleibt bis 30. September 2025 geschlossen
Der Landkreis Barnim informiert: Aus gegebenem Anlass bleibt der Counter des Jugendamtes des Landkreises Barnim im Paul-Wunderlich-Haus (1. OG) im Zeitraum vom 15. April bis 30. September 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Zeitraum mit Ihrem Anliegen an die E-Mailadressen:
- Beistandschaften: beistandschaften(at)kvbarnim.de
- Beurkundungen: beurkundungen(at)kvbarnim.de
- Sorgeregister: sorgeregister(at)kvbarnim.de
- BAföG: bafoeg(at)kvbarnim.de
- Hilfen zur Erziehung: hze-eberswalde(at)kvbarnim.de bzw. hze-bernau(at)kvbarnim.de
- Kinderschutz: kinderschutz(at)kvbarnim.de
- Jugendgerichtshilfe/Familienhilfe: jgh(at)kvbarnim.de
- Kindertagesbetreuung: kindertagesbetreuung(at)kvbarnim.de
- Kindertagespflege: kindertagespflege(at)kvbarnim.de
- Vormundschaften: vormundschaften(at)kvbarnim.de
In dringenden, unaufschiebbaren Fällen melden Sie sich bitte telefonisch unter der Tel.-Nr. 03334 214 1299 oder -1202.
In Fällen des Kinderschutzes ist das Jugendamt unter der Kinderschutznotruf-Nr. 03334 214 1700 erreichbar.
Vereinbarte Termine werden weiterhin in Präsenz wahrgenommen. Sie werden von den einladenden Kollegen/-innen an der Glastür im 1. OG abgeholt.
Möchten Sie Dokumente übergeben, können Sie diese in den Briefkasten an der Eingangstür des Jugendamtes einwerfen. Dieser Briefkasten wird mehrmals am Tag geleert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Kontakte
Stadtmitte - Ost Telefon: 03334 214-1591 |
Stadtmitte - West Telefon: 03334 214-1268 |
Nordend Telefon: 03334 214-1228 |
Ostend Telefon: 03334 214-1268 |
Südend Telefon: 03334 214-1268 |
Westend Telefon: 03334 214-1268 |
Leibnizviertel Telefon: 03334 214-1559 |
Finow Buchstaben A+B - Telefon: 03334 214-1456 Buchstaben C+G - Telefon: 03334 214-1594 Buchstaben V-Z - Telefon: 03334 214-1566 Buchstaben H-U - Telefon: 03334 214-1577 |
Brandenburgisches Viertel Buchstaben A-D+U-Z - Telefon: 03334 214-1566 Buchstaben E-K - Telefon: 03334 214-1456 Buchstaben L-T - Telefon: 03334 214-1594 |
Clara-Zetkin-Siedlung Telefon: 03334 214-1456 |
Bernau Süd, Börnicke, Birkholz Telefon: 03334 214-1568 |
Bernau Mitte, Lobetal, Ladeburg Telefon: 03334 214-1455 |
Bernau West, Friedenstal, Schönow, Waldsiedlung Buchstaben A-L+T - Telefon: 03334 214-1554 Buchstaben M-Z (ohne T) - Telefon: 03334 214-1450 |
Gemeinde Ahrensfelde Buchstaben A-I - Telefon: 03334 214-1593 Buchstaben J-Z - Telefon: 03334 214-1201 |
Amt Biesenthal-Barnim Telefon: 03334 214-1267 |
Amt Britz-Chorin-Oderberg Telefon: 03334 214-1235 |
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Gemeinde Schorfheide (ohne Groß-Schönebeck) Telefon: 03334 214-1659 |
Gemeinde Panketal Buchstaben A-L - Telefon: 03334 214-1593 Buchstaben M-Z - Telefon: 03334 214-1684 |
Gemeinde Wandlitz Buchstaben A-P - Telefon: 03334 214-1230 Buchstaben Q-Z - Telefon: 03334 214-1450 |
Stadt Werneuchen Telefon: 03334 214-1648 |
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Adresse
Jugendamt, Sozialraumbezogener Dienst
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
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Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden