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Hilfen zur Erziehung

Manchmal stoßen Familien bei der Erziehung ihrer Kinder an Grenzen - sei es durch belastende Lebenssituationen, Konflikte in der Familie, Entwicklungsprobleme der Kinder oder andere Herausforderungen. In solchen Fällen können Hilfen zur Erziehung eine wichtige und entlastende Unterstützung sein.
Was sind Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung sind Angebote des Jugendamtes, die Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, die Entwicklung und das Wohl ihrer Kinder bestmöglich zu fördern. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die das familiäre Zusammenleben stärken und Kindern eine positive Entwicklung ermöglichen.
Diese Hilfen können sehr unterschiedlich aussehen - je nachdem, was eine Familie braucht. Beispiele sind:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsberatung
- Tagesgruppenangebote
- Vollzeitpflege (Pflegefamilien)
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Betreutes Wohnen für Jugendliche
Wer kann Hilfe bekommen?
Grundsätzlich kann jede Familie Unterstützung erhalten, wenn sie bei der Erziehung auf Schwierigkeiten stößt und das Wohl des Kindes gefährdet ist oder gefährdet sein könnte. Die Hilfe wird individuell geplant und orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und der Familie.
Wie läuft die Hilfe ab?
- Beratung und Antrag: Eltern können sich vertraulich an das Jugendamt wenden und erhalten eine umfassende Beratung. Wenn eine Hilfe zur Erziehung sinnvoll erscheint, kann ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch vorab ein Beratungsgespräch im Jugendamt wahrzunehmen.
- Hilfeplanung: Gemeinsam mit den Beteiligten wird in einem Hilfeplanverfahren festgelegt, welche Form der Unterstützung am besten passt.
- Durchführung: Die vereinbarte Hilfe startet - begleitet durch Fachkräfte, die regelmäßig mit der Familie in Kontakt stehen.
- Überprüfung: Die Maßnahme wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Gesetzliche Grundlage
Die Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt, insbesondere in den §§ 27 bis 35 SGB VIII. Dort ist festgelegt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit haben.
Das Jugendamt ist verpflichtet, geeignete und notwendige Hilfen bereitzustellen, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren?
Unsere Fachkräfte im Jugendamt stehen Ihnen gerne zur Seite - vertrauensvoll, kostenfrei und unbürokratisch.
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