Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Verfahrenslotsen

Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte

Was machen Verfahrenslotsen?

Auf der Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (2021) besteht seit dem 01. Januar 2024 der gesetzliche Auftrag im Jugendamt ein Beratungsangebot durch Verfahrenslotsen nach §10b SGB VIII bereitzustellen.

Wir unterstützen und begleiten junge Menschen, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, sowie deren Familien, bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Eingliederungshilfe und beraten zu geeigneten Angeboten.

Darüber hinaus können wir für Fachkräfte beratend und vermittelnd tätig sein. Außerdem unterstützen wir die Jugendhilfe dabei, inklusiv zu werden und bedarfsgerechte Angebote für die Zielgruppe zu erarbeiten.

Für wen sind wir da?

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) Behinderung bis 27 Jahre gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII
  • Körperliche, geistige, seelische oder Mehrfachbehinderungen
  • Mütter und Väter
  • Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Pflegeeltern
  • gesetzliche Betreuer

Wie unterstützen Verfahrenslotsen?

In einem persönlichen, vertraulichen Beratungsgespräch besprechen wir das individuelle Beratungsanliegen. Wir hören zu. Die Beratung ist freiwillig - Sie bestimmen wie viel Unterstützung Sie benötigen. Wir helfen zu sortieren und die richtigen Ansprechpartner zu finden.

  • vertrauliche, kostenlose Beratung
  • ohne Antrag und zu jedem Zeitpunkt im Verfahren
  • Termine nach Vereinbarung
  • bei Bedarf aufsuchend und vor Ort
  • wir unterstützen dabei, dass der individuelle Teilhabebedarf erfüllt wird
  • nach Absprache ist die Nutzung eines Audio-& Videodolmetscherdienstes möglich

Welche Leistungen bieten wir an? 

  • Hilfe bei der Klärung von Ansprüchen
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von möglichen Leistungen
  • Begleitung durch komplexe bürokratische Prozesse
  • Stärkung bei der Kommunikation mit Behörden und anderen Institutionen
  • Auf Wunsch Begleitung zu Terminen 

Wie kann ich Kontakt zu den Verfahrenslotsen aufnehmen?

Sie fühlen sich angesprochen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu den Verfahrenslotsen auf - wir beraten Sie nach Absprache telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, per Videokonferenz, im Jugendamt oder bei Hausbesuchen. Sollten Sie Unterstützung bei der Kommunikation benötigen, teilen Sie dies bitte vorab mit.
 

Achtung: Counter des Jugendamtes bleibt bis 30. September 2025 geschlossen

Der Landkreis Barnim informiert: Aus gegebenem Anlass bleibt der Counter des Jugendamtes des Landkreises Barnim im Paul-Wunderlich-Haus (1. OG) im Zeitraum vom 15. April bis 30. September 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Zeitraum mit Ihrem Anliegen an die E-Mailadressen:

In dringenden, unaufschiebbaren Fällen melden Sie sich bitte telefonisch unter der Tel.-Nr. 03334 214 1299 oder -1202.

In Fällen des Kinderschutzes ist das Jugendamt unter der Kinderschutznotruf-Nr. 03334 214 1700 erreichbar.

Vereinbarte Termine werden weiterhin in Präsenz wahrgenommen. Sie werden von den einladenden Kollegen/-innen an der Glastür im 1. OG abgeholt.

Möchten Sie Dokumente übergeben, können Sie diese in den Briefkasten an der Eingangstür des Jugendamtes einwerfen. Dieser Briefkasten wird mehrmals am Tag geleert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Kontakt

Adresse

Jugendamt, Verfahrenslotse

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1899

verfahrenslotsen(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung