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Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes
Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes organisiert die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen, den qualifizierten Krankentransport sowie die Bewältigung von Massen-anfällen von Verletzten im Zusammenwirken mit dem Katastrophenschutz. Grundlage der...
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr
Um Veranstaltungen durchzuführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss der Veranstalter einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde stellen. Zu solchen Veranstaltungen zählen z.B. Volksfeste,...
Aufstellen von Containern, Baugerüsten
Das Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen sowie Gehwege), die vom eigentlichen Nutzungszweck abweichen, bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde.
Ausnahme vom Sonntags- und Ferienreisefahrverbot
LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und LKW mit Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen gemäß § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren. Ausnahmen können durch die Untere Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. Der Antragsteller...
Straßensperrungen
Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Haltverbote für Umzüge etc. Zur Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Seitenstreifen u.ä.), dazu zählen auch Umzüge, müssen Unternehmer, die die Arbeiten durchführen, einen Antrag...
KATRETTER - Mit dem Smartphone gegen den plötzlichen Herztod
Herzinfarkt! Jetzt zählt jede Minute! Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vergeht oftmals wertvolle Zeit, die über Leben und Tod Betroffener entscheiden kann. Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes effektiv zu nutzen und frühzeitig Wiederbelegungsmaßnahmen durchzuführen, wird in...
Fahrverbot (Führerscheinabgabe)
Für die Dauer des Fahrverbots werden Führerscheine amtlich verwahrt. Die Verbotsfrist kann erst ab dem Tag der Abgabe bei der Behörde gerechnet werden. Für die Abgabe eines Führerscheines vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns unter 03334/214-1966
Fahrerlaubnis beantragen
Bei allen Anträgen muss die antragstellende Person persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Es wird zur Legitimation ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Ist diesem Ausweisdokument nicht der aktuelle Hauptwohnsitz zu entnehmen, wird zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde...
Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drück- und Treibjagden
Die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drückjagden erfolgt durch die untere Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt gegenüber dem Baulastträger der Straße. Der die Jagd Durchführende muss...