Fahrverbot (Führerscheinabgabe)

Für die Dauer des Fahrverbots werden Führerscheine amtlich verwahrt. Die Verbotsfrist kann erst ab dem Tag der Abgabe bei der Behörde gerechnet werden.

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Bußgeldbescheid

Nadine Antrick

Straßenverkehr

03334 214 1412

Lisa Anker

Straßenverkehr

03334 214 1498

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