Kreistag

Ein Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise. Nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Kreistag das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.

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Hier finden Sie alle Informationen zu den Gremien und deren Mitgliedern, über die Fraktionen, die Sitzungstermine (wie Terminkalender, Einladungen und Niederschriften) sowie eine Übersicht über die Vorlagen.

Der Kreistag setzt sich grundsätzlich aus in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen von den Kreisbürgern gewählten Mitgliedern zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

Letztmalig haben die Wählerinnen und Wähler am 26. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Kreistages des Landkreises Barnim entschieden.

Die konstituierende Sitzung des Kreistages in der 6. Legislaturperiode fand am 19. Juni 2019 statt. Seither gehören dem Kreistag 56 Mitglieder sowie der Landrat als stimmberechtigtes Mitglied an.