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Kennzeichnung von Rindern
Für Rinderhalter besteht die Verpflichtung, alle im Betrieb befindlichen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen. Im Betrieb geborene Kälber sind innerhalb von 7 Tagen zu kennzeichnen und der zentralen Datenbank (HIT) zu melden. Beim Zukauf von Rindern aus...
Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens...
Kulturförderung
Der Landkreis Barnim fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet. Dafür stellt er jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen Etat zur Verfügung. Das Verfahren der Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweisführung für...
Kennzeichnung von Schweinen
Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer ihm von der zuständigen Behörde zugeteilten Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen. Die Ohrmarken für Schweine sind, entsprechend des Jahresbedarfes, beim Landeskontrollverband...
Kennzeichnung von Einhufern
Einhufer dürfen aus einem Bestand nur verbracht oder abgegeben werden, wenn sie von einem Dokument zur Identifizierung begleitet sind (Equidenpass). Alle Pferde, geboren ab dem 01.07.2009 müssen innerhalb von sechs Monaten durch einen Transponder gekennzeichnet und mit einem Equidenpass...
Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure
Zur Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure ist ein formloser Antrag zu stellen.
Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Für Schafe und Ziegen, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, ist die Kennzeichnung EU-weit geregelt und die elektronische Kennzeichnung vorgeschrieben. Schafe und Ziegen sind grundsätzlich mit 2 Ohrmarken oder durch Fußfessel zu kennzeichnen, wobei ein Kennzeichen elektronischer Art sein...
Verbringen von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Urlaub, Reisen)
Die Veterinärbedingungen für das Verbringen von Heimtieren (z. B. Katze, Hund) richten sich nach der VO (EG) Nr. 576/2013. Dort sind die Bedingungen für das Verbringen dieser Tierarten in EU-Länder und aus Drittländern in den Bereich der EU festgelegt. Die Bedingungen können beim Veterinär- und...
Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten
Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.
Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren
Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer