Verbringen von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Urlaub, Reisen)

Die Veterinärbedingungen für das Verbringen von Heimtieren (z. B. Katze, Hund) richten sich nach der VO (EG) Nr. 576/2013. Dort sind die Bedingungen für das Verbringen dieser Tierarten in EU-Länder und aus Drittländern in den Bereich der EU festgelegt. Die Bedingungen können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfragt werden.

Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer müssen bei der zuständigen Botschaft des jeweiligen Landes eingeholt werden.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

  • VO (EG) Nr. 576/2013

Tierärztin Ulrike Nisch

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1629

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