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Baulastenauskunft
Entsprechend dem Gesetz über die Brandenburgische Bauordnung in der derzeitigen gültigen Fassung vom 9. Februar 2021 erfolgt die Führung eines Baulastenverzeichnisses durch die Bauaufsichtsbehörde. Baulasten wurden und werden aufgrund dieser bauordnungsrechtlichen Vorschriften...
Ausstellen von Unschädlichkeitszeugnissen
Das Eigentum an einem Teil eines Grundstückes kann vor dem beabsichtigten Grundstücksverkauf frei von Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass diese Belastungen für die Berechtigten unschädlich sind (Unschädlichkeitszeugnis). Einen Antrag kann jeder...
Flurstücksverschmelzung
Wir beraten Sie hinsichtlich der Vorraussetzungen für die Verschmelzung von Flurstücken im Liegenschaftskataster (ggf. in Verbindung mit Vereinigung) und nehmen entsprechende Anträge entgegen.
Antrag auf Abweichung (Bauordnungsrecht)
Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen und Grundstücke den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entsprechen. Gem. § 67 BbgBO können Abweichungen von den Anforderungen zugelassen werden, wenn dem Schutzziel der Anforderung entsprochen wird und die Abweichung mit den...
Baulasten
Bearbeitung von Baulasten im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für: einen bereits gestellten Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde für einen Antrag auf Eintragung von Baulasten bei einer geplanten Grundstücksteilung Im Baugenehmigungsverfahren ergibt sich häufig das Problem, dass...
Verkauf von Luftbildaufnahmen und Kreisübersichtskarten
Sie können Luftbildaufnahmen (Orthophotos) mit hinterlegter Flurkarte oder ohne hinterlegter Flurkarte (Befliegungszeitraum 2009/2010) ausgedruckt auf Papier erwerben. Außerdem bieten wir in unterschiedlichen Papierformaten eine Kreisübersichtskarte an, welche die gültigen Flur-,...
Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte
Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG) ist die Übermittlung personenbezogener Daten besonders geschützt. Der Bezug personenbezogener Daten berechtigt ausschließlich zur Verwendung zum angegebenen Zweck. Angaben zum Eigentümer eines Grundstückes werden daher nur weitergegeben an...