Antrag auf Abweichung (Bauordnungsrecht)

Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen und Grundstücke den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entsprechen.


Gem. § 67 BbgBO können Abweichungen von den Anforderungen zugelassen werden,  wenn

  1. dem Schutzziel der Anforderung entsprochen wird und
  2. die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • je Abweichung 100 € bis 5.000 €
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Baugebührenordnung (BauGebO)

Uwe Stegert

Bauordnungs- und Planungsamt

03334 214 1367

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