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Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens...

letzte Änderung am 09.11.2017

Kulturförderung

Der Landkreis Barnim fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet. Dafür stellt er jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen Etat zur Verfügung. Das Verfahren der Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweisführung für...

letzte Änderung am 19.03.2024

Kennzeichnung von Schweinen

Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer ihm von der zuständigen Behörde zugeteilten Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen. Die Ohrmarken für Schweine sind, entsprechend des Jahresbedarfes, beim Landeskontrollverband...

letzte Änderung am 19.09.2023

Kennzeichnung von Einhufern

Einhufer dürfen aus einem Bestand nur verbracht oder abgegeben werden, wenn sie von einem Dokument zur Identifizierung begleitet sind (Equidenpass). Alle Pferde, geboren ab dem 01.07.2009 müssen innerhalb von sechs Monaten durch einen Transponder gekennzeichnet und mit einem Equidenpass...

letzte Änderung am 09.11.2017

Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure

Zur Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure ist ein formloser Antrag zu stellen.

letzte Änderung am 09.11.2017

Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Für Schafe und Ziegen, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, ist die Kennzeichnung EU-weit geregelt und die elektronische Kennzeichnung vorgeschrieben. Schafe und Ziegen sind grundsätzlich mit 2 Ohrmarken oder durch Fußfessel zu kennzeichnen, wobei ein Kennzeichen elektronischer Art sein...

letzte Änderung am 19.09.2023

Verbringen von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Urlaub, Reisen)

Die Veterinärbedingungen für das Verbringen von Heimtieren (z. B. Katze, Hund) richten sich nach der VO (EG) Nr. 576/2013. Dort sind die Bedingungen für das Verbringen dieser Tierarten in EU-Länder und aus Drittländern in den Bereich der EU festgelegt. Die Bedingungen können beim Veterinär- und...

letzte Änderung am 06.11.2017

Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten

Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.

letzte Änderung am 09.11.2017

Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren

Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer

letzte Änderung am 11.01.2023

Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz

Nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen bestimmte Tätigkeiten der Erlaubnis durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Erlaubnispflichtig sind folgende Betriebsarten: Versuchtierzuchten und -haltungen Tierheime oder ähnliche Einrichtungen Zoologische Gärten oder andere...

letzte Änderung am 29.02.2024
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