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Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens...

letzte Änderung am 09.11.2017

Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...

letzte Änderung am 04.03.2019

Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des...

letzte Änderung am 09.11.2017

Genehmigung von Wanderschafherden

Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

letzte Änderung am 09.11.2017

Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten

Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.

letzte Änderung am 09.11.2017

Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren

Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

letzte Änderung am 26.10.2017

Neuer Impuls für den ländlichen Raum

Minister Vogel übergibt Anerkennungsurkunden an LEADER-Regionen für die EU-Förderperiode ab 2023...

letzte Änderung am 15.12.2022

pro agro-Marketingpreises 2024

Diese Barnimer Unternehmen konnten die Jury überzeugen...

letzte Änderung am 22.01.2024

Kennzeichnung von Rindern

Für Rinderhalter besteht die Verpflichtung, alle im Betrieb befindlichen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen. Im Betrieb geborene Kälber sind innerhalb von 7 Tagen zu kennzeichnen und der zentralen Datenbank (HIT) zu melden. Beim Zukauf von Rindern aus...

letzte Änderung am 26.10.2017

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Tel: 03334 / 214 1600
Fax: 03334 / 214 2600
letzte Änderung am 15.10.2020
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