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Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens...
Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...
Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des...
Genehmigung von Wanderschafherden
Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten
Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Neuer Impuls für den ländlichen Raum
Kennzeichnung von Rindern
Für Rinderhalter besteht die Verpflichtung, alle im Betrieb befindlichen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen. Im Betrieb geborene Kälber sind innerhalb von 7 Tagen zu kennzeichnen und der zentralen Datenbank (HIT) zu melden. Beim Zukauf von Rindern aus...