Ausbildungsförderung (BaföG)
Ein Anspruch auf BAföG besteht nur, wenn es sich um eine sogenannte schulische Ausbildung handelt. Dies ist z.B. bei allen allgemeinbildenden Schulen (z.B. Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen) ab Klasse 10, bei den Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen der Fall.
Daneben kann auch Förderung für die Ausbildung in den Medizinalfachberufen (z.B. Krankenschwester oder -pfleger, Masseur, medizinischer Bademeister und Rettungsassistent) beantragt werden.
Die Antragsunterlagen sollten spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein, da eine rückwirkende Bewilligung ausgeschlossen ist.
Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag eingereicht werden. Die vollständigen Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden.
Anträge online finden Sie unter
https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/
Diese können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich.
Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 - 10 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, da im Regelfall noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen.
Im Internet finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de weitere Informationen. Auch können Sie sich dort selbst die Höhe der voraussichtlichen Förderung unverbindlich berechnen.
Unter der Telefonnummer 0800-BAFOEG1 bzw. 0800-22 36 341 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eine gebührenfreie Hotline zum BAföG an.
Link
Informationen zur Förderung nach dem AFBG - sog. Meister-Bafög
Kontakt
Nadine Lux - Bundesausbildungsförderung BAföG
Jugendamt
03334 214 1262
Friedericke Siniarski - Schülerförderung BbgAföG
Jugendamt
03334 214 1245
Yvonne Wenzke - Aufstiegsförderung AFBG
Jugendamt
03334 214 1542