Beantragung von Mitteln im Rahmen des Schülerhaushaltes
Der Landkreis Barnim gewährt Zuwendungen zu Projekten von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen im Landkreis Barnim nach Maßgabe dieser Richtlinie in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 11.02.2015.
Mit der Förderung soll:
die Realisierung von Ideen der Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung des Schulalltags unterstützt,
- eine bessere Identifikation mit der Schule erreicht und
- das eigenverantwortliche Planen und Abrechnen von öffentlichen Mitteln befördert
werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die weiterführenden Schulen im Landkreis Barnim ver-treten durch die beantragende Klassenlehrerin/den Klassenlehrer sowie die Schullei-terin/den Schulleiter.
Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Gewährung der Projektförderung:
Die Schule reicht für ein Projekt oder mehrere Projekte der Schülerinnen und Schüler einen durch die Schulleitung, die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und die projektverantwortlichen Schülerinnen und Schüler unterzeichneten Antrag ein. Dem Antrag ist eine durch die Schülerinnen und Schüler formulierte Darstellung des Projektes/der Projekte beizufügen.
- Die Klassenlehrerin und Klassenlehrer verpflichten sich, das eigenständige Han-deln der Schülerinnen und Schüler zu befördern und gleichzeitig, sofern erforderlich, diese bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen.
- Die Entscheidung, für welche Projekte der Schülerinnen und Schüler die Förde-rung beantragt werden soll, trifft der Schülerrat. Die Entscheidung des Schülerrates ist dem Antrag beizufügen.
- Die Antragstellung hat spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes/der Pro-jekte beim Landkreis Barnim zu erfolgen.