Beurkundungen / Auskunft Sorgeregister

Im Jugendamt können folgende Erklärungen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, beurkundet werden - auch bereits vor der Geburt des Kindes/der Kinder:

  • Vaterschaftsanerkennungen und dazugehörige Zustimmungserklärungen
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • Unterhaltsverpflichtungen

Für die Beurkundung fallen Gebühren an.

Einen Antrag für eine Auskunft aus dem Sorgeregister (Bescheinigung zum Nachweis der Alleinsorge) können Sie hier herunterladen.

Termine und Auskünfte erhalten Sie unter:

Tel:     03334 214 -1210
Fax     03334 214 -2210
E-Mail: sorgeregister@kvbarnim.de / beurkundungen@kvbarnim.de

Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Für die Vaterschaftsanerkennung

  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)

Für die gemeinsame Sorgerechtserklärung

  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
  • ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)

Für Unterhaltstitel

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
  • eine Berechnung eines Jugendamtes oder des Anwaltes des Unterhaltsberechtigten
  • evtl. vorhandene Unterhaltstitel
  • ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen, welches unter Berücksichtigung des zu zahlenden Unterhaltes weniger als 1.160 Euro pro Monat beträgt)

Zur Erteilung einer Auskunft aus dem Sorgeregister werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes  bzw. der Kinder
  • die aktuelle Anschrift der Kindesmutter

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