Beurkundungen / Auskunft Sorgeregister
Im Jugendamt können folgende Erklärungen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, beurkundet werden - auch bereits vor der Geburt des Kindes/der Kinder:
- Vaterschaftsanerkennungen und dazugehörige Zustimmungserklärungen
- gemeinsame elterliche Sorge
- Unterhaltsverpflichtungen
Für die Beurkundung fallen Gebühren an.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:
Buchstaben A, B, H |
| 03334 214 1210 | Fax 03334 214 2210 |
Buchstaben C, D, E, F, G | Frau Geyer | 03334 214 1212 | Fax 03334 214 2212 |
Buchstaben J - L | Herr Könnecke | 03334 214 1271 | Fax 03334 214 2271 |
Buchstaben M - Re | Frau Mercader | 03334 214 1247 | Fax 03334 214 2247 |
Buchstaben Rh, T, U, V, W, X, Y | Frau Schuster | 03334 214 1274 | Fax 03334 214 2274 |
Buchstaben S, Z | Frau Heise | 03334 214 1216 | Fax 03334 214 2216 |
Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Für die Vaterschaftsanerkennung
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)
Für die gemeinsame Sorgerechtserklärung
- Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
- ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)
Für Unterhaltstitel
- Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
- eine Berechnung eines Jugendamtes oder des Anwaltes des Unterhaltsberechtigten
- evtl. vorhandene Unterhaltstitel
- ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen, welches unter Berücksichtigung des zu zahlenden Unterhaltes weniger als 1.160 Euro pro Monat beträgt)
Zur Erteilung einer Auskunft aus dem Sorgeregister werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
- die aktuelle Anschrift der Kindesmutter