Beurkundungen / Auskunft Sorgeregister

Im Jugendamt können folgende Erklärungen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, beurkundet werden - auch bereits vor der Geburt des Kindes/der Kinder:

  • Vaterschaftsanerkennungen und dazugehörige Zustimmungserklärungen
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • Unterhaltsverpflichtungen

Für die Beurkundung fallen Gebühren an.

Einen Antrag für eine Auskunft aus dem Sorgeregister (Bescheinigung zum Nachweis der Alleinsorge) können Sie hier herunterladen.

Wer Ihr Ansprechpartner ist, richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:

Buchstaben A, B, H

 

03334 214 1210

Fax 03334 214 2210

Buchstaben C, D, E, F, G

Frau Geyer

03334 214 1212

Fax 03334 214 2212

Buchstaben J - L

Herr Könnecke

03334 214 1271

Fax 03334 214 2271

Buchstaben M - Re

Frau Mercader

03334 214 1247

Fax 03334 214 2247

Buchstaben Rh, T, U, V, W, X, Y Frau Schuster  03334 214 1274 Fax 03334 214 2274
Buchstaben S, Z Frau Heise  03334 214 1216 Fax 03334 214 2216

Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Für die Vaterschaftsanerkennung

  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)

Für die gemeinsame Sorgerechtserklärung

  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
  • ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen einer Person unter 1.160 Euro pro Monat)

Für Unterhaltstitel

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Nachweis über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung der Beurkundungswilligen
  • eine Berechnung eines Jugendamtes oder des Anwaltes des Unterhaltsberechtigten
  • evtl. vorhandene Unterhaltstitel
  • ggfs. Nachweis für Gebührenbefreiung (Einkommen, welches unter Berücksichtigung des zu zahlenden Unterhaltes weniger als 1.160 Euro pro Monat beträgt)

Zur Erteilung einer Auskunft aus dem Sorgeregister werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes  bzw. der Kinder
  • die aktuelle Anschrift der Kindesmutter

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