Brandenburger Schüler-Ausbildungsförderung (Schüler-Bafög)

  • gem. § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - für Schüler ab der 11. Klasse

Wer ist anspruchsberechtigt?

Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien sind anspruchsberechtigt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) besuchen.

Wie hoch kann die monatliche Förderung sein?

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt 100 Euro. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bekommen, erhalten grundsätzlich 100 Euro im Monat.
Bei allen anderen Schülern hängt der Anspruch auf Ausbildungsförderung vom Einkommen der leiblichen Eltern ab.

Wofür kann der Zuschuss verwendet werden?

Die Ausbildungsförderung ist ausschließlich für Kosten einzusetzen, die im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis entstehen (Bildungszwecke).
Das sind beispielsweise Kosten für Fachbücher, Nachschlagewerke, Theaterbesuche, Nachhilfeunterricht, Schulfahrten oder technische Hilfsmittel, wie z.B. Laptops.

Anträge online finden Sie unter:

www.bafoeg-brandenburg.de

Anträge können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich.

Die Antragsunterlagen sollten spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein, da eine rückwirkende Bewilligung ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag eingereicht werden. Die vollständigen Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden.

Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 - 10 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, da im Regelfall noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen.

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