Brunnen zur Grundwassernutzung
Eigenbedarf
Erdaufschlüsse zur Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses sind einen Monat vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen. Im Prüfungsverfahren kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Gewerblicher und landwirtschaftlicher Bedarf
Die Entnahme von Grundwasser für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke ist eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) muss unter anderem bei größeren Grundwasserentnahmen geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Ihre Ansprechpartner:
Fr. Kerlikofsky | Gartenbrunnen, Brunnen für den eigenen Haushalt | 03334 214-1520 |
Hr. Illig | Brunnen für Gewerbe und Landwirtschaft, | 03334 214-1583 |
Heiko Illig
Sachgebiet Wasserbehörde
03334 214 1583
Marlen Kerlikofsky
Sachgebiet Wasserbehörde
03334 214 1520