Brunnen zur Grundwassernutzung

Eigenbedarf

Erdaufschlüsse zur Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses sind einen Monat vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen. Im Prüfungsverfahren kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.

Gewerblicher und landwirtschaftlicher Bedarf

Die Entnahme von Grundwasser für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke ist eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) muss unter anderem bei größeren Grundwasserentnahmen geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Ihre Ansprechpartner:

 

Fr. Kerlikofsky

Gartenbrunnen, Brunnen für den eigenen Haushalt

03334 214-1520

Hr. Illig

Brunnen für Gewerbe und Landwirtschaft,
Gemeinschaftsbrunnen, Löschwasserbrunnen

03334 214-1583

Heiko Illig

Sachgebiet Wasserbehörde

03334 214 1583

Marlen Kerlikofsky

Sachgebiet Wasserbehörde

03334 214 1520

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