Digitale Fahrtenschreiberkarten (Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte)

Mit der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers wurden zu dessen ordnungsgemäßem Betrieb Fahrtenschreiberkarten (Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte) erforderlich. Der digitale Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert die Kontrollen.
 

Fahrerkarte

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Sie besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • biometrisches Lichtbild

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)

  • aktueller EU-Kartenführerschein

  • ggf. noch gültige Fahrerkarte

Unternehmenskarte

Unternehmenskarten werden erstellt für Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen.  Die Unternehmenskarte dient der Anzeige sowie dem Herunterladen und Ausdrucken der Daten, die im Fahrtenschreiber gespeichert sind. Sie besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug des Unternehmens
  • Ausweisdokument des Geschäftsführers
  • ggf. vorhandene Unternehmenskarte

Werkstattkarte

Die Werkstattkarte dient der Prüfung, Kalibrierung und Programmierung des digitalen Fahrtenschreibers und dem Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers. Sie besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr. Antragsberechtigt sind anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Fahrzeughersteller. Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen sowie die verantwortliche Fachkraft (Installateur) fachlich geeignet sind. Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug des Unternehmens
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung des Geschäftsführers (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • Anerkennung oder Beauftragung nach § 57 b StVZO des Unternehmens
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung der Fachkraft (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (nicht älter als 3 Jahre)
  • Beschäftigungsnachweis der Fachkraft (Erklärung des Geschäftsführers über ein mit der Fachkraft aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis)
  • ggf. vorhandene Werkstattkarte
  • 42,00 bis 45,00 Euro (Fahrerkarte)

  • 42,00 Euro (Unternehmenskarte)

  • 47,00 Euro (Werkstattkarte)

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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