Einbürgerungsverfahren
Standort
Die Staatsangehörigkeitsbehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Einbürgerungsverfahren.
Der Antrag auf Einbürgerung wird Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt
Im Beratungsgespräch werden die für Ihren Antrag maßgeblich gesetzlichen Voraussetzungen
besprochen.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung entsteht, bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
- zum Zeitpunkt der Einbürgerung besitzen Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis,
- seit 8 Jahren haben Sie Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland,
- den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen können Sie ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten,
- Kenntnisse über die Rechts-und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen Sie (Nachweis über den erfolgreich absolvierten Einbürgerungs-test)
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
- die bisherige Staatsangehörigkeit geht in der Regel verloren oder muss aufgegeben werden und
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Nutzen Sie bitte unser Beratungsangebot. Im persönlichen Gespräch können Ihre Fragen zum Einbürgerungsverfahren ausführlicher beantwortet werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Sachbearbeiterin. In diesem Gespräch wird Ihnen mitgeteilt, welche Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen müssen und welche Unterlagen Sie für Ihre Antragstellung benötigen.
- schriftlicher Antrag (wird im Beratungsgespräch mit entsprechenden Hinweisen zu Ihrem Antrag ausgehändigt)
- Staatsangehörigkeitsgesetz
Isabelle Mücke
Öffentliche Ordnung
03334 214 1425
Vanessa Schenk
Öffentliche Ordnung
03334 214 1459