Fahrzeug zulassen

Bei allen Anträgen im Zulassungsbereich wird zur Legitimation ein gültiges Ausweisdokument vom Fahrzeughalter benötigt. Ist diesem Ausweisdokument nicht der aktuelle Hauptwohnsitz zu entnehmen, wird zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde ausgestellte Meldebescheinigung mitzubringen. Eine Vollmacht ist notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person das Fahrzeug zulassen soll. Soll die Zulassung auf eine minderjährige Person erfolgen, wird zusätzlich die Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter benötigt.

Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Halter, die keine KFZ-Steuerrückstände beim Hauptzollamt und keine Gebührenrückstände beim Landkreis Barnim aufweisen.

 
weitere Informationen

Übersicht erforderlicher Antragsunterlagen im KFZ-Zulassungsbereich

Terminbuchung in der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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