Heilpraktikerprüfung

Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim, erfolgt durch das SG Gesundheitsamt des Landkreises Barnim die Prüfung der einzureichenden Unterlagen für eine Heilpraktikerprüfung gemäß der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen ein an:

Landkreis Barnim
Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt
SG Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Die aktuellen und vollständigen Unterlagen leiten wir an das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam weiter. Der Prüfungstermin wird Ihnen durch das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam mitgeteilt.

Ansprechpartnerin:

Angela Scharney
Telefon:  03334 214 1602 
 

  • kurz gefasster Lebenslauf
  • amtlich* beglaubigte Kopie vom Personalausweis oder Reisepass (Nachweis der Staatsangehörigkeit)
  • amtlich* beglaubigte Zeugnisse (Schule)
  • polizeiliches Führungszeugnis, das bei Vorlage nicht älter als einen Monat ist
  • ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
    Die Bescheinigung ist bei ihrer Vorlage nicht älter als ein Monat. Sie schließt aus, dass der Antragsteller aufgrund eines körperlichen Gebrechens, einer Schwäche seiner geistigen und körperlichen Kräfte oder einer Suchterkrankung zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker unfähig ist.
  • eigenständige Erklärung, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eigenständige Erklärung, ob bereits bei einer anderen Behörde eine Erlaubniserteilung beantragt wurde. Wenn ja, wann und wo?

*Die Bestätigung der Richtigkeit der Unterlagen kann nach Vorlage der Originale im SG Gesundheitsamt, im zuständigen Einwohnermeldeamt oder von einem Notar erfolgen.

  • Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
zurück