Jagd- und/oder Fischereischein beantragen
Aktuelle Sprechzeiten
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag nach vorhergehender Terminabsprache
1. untere Jagdbehörde
Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen. Der Jagdschein wird ausgestellt als:
- Jahresjagdschein
- Zweijahresjagdschein
- Dreijahresjagdschein
- Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage
- Falknerjagdschein
Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Antragsteller die Jägerprüfung bestanden hat und eine gültige Versicherung dafür abgeschlossen hat. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
2. untere Fischereibehörde
Die untere Fischereibehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Fischereirecht.
- Erwerb des Brandenburgischen Fischereischeins sowie der Fischereiabgabemarke
- Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Erwachsene können bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten (Preise finden Sie unter Gebühren).
Die einjährige Fischereiabgabemarke können Sie auch erwerben bei:
Angelsport Bär Krokusstraße 4, 16321 Bernau bei Berlin, Telefon: 03338 769530 |
Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. Bahnhofsplatz 2, 16348 Wandlitz, Telefon: 033397 67277 |
Fischereischein
Wer den Fischfang mit einer Raubfischangel ausführen möchte, benötigt einen Fischereischein. Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt auf Antrag unbefristet. Die Erteilung des Fischereischeins für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten ist von dem Nachweis der bestandenen Anglerprüfung (Prüfungsurkunde) abhängig. Die Prüfungen werden durch vom Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anerkannte natürliche oder juristische Personen des Privatrechts abgenommen. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Anglerprüfung abgelegt werden. Im Landkreis Barnim führen folgende anerkannte Organisationen/Einrichtungen die Prüfung durch:
Anglerverband Niederbarnim e.V. | |
Kreisanglerverband Barnim | |
Dietmar Blank - Angelcenter Eberswalde Dr. Zinn Weg 1, 16225 Eberswalde Telefon: 03334 279982 |
Jugendfischereischein
Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit der Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben, beschränkt sich aber auf den Gebrauch der Friedfischhandangel. Der Erwerb ist nur notwendig, wenn Kinder und Jugendliche außerhalb des Landes Brandenburg angeln möchten.
Angelveranstaltungen
Hinweis: Der Antrag auf Durchführung einer Angelveranstaltung muss der unteren Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn schriftlich und mit Zustimmung (Unterschrift / Stempel) des Fischereiausübungsberechtigten (Fischer oder Vertreter des Kreisanglerverbandes) vorliegen
Jagdscheingebühren
- Jahresjagdschein 89,00 € (davon 25,00 € Jagdabgabe)
- Zweijahresjagdschein 129,00 € (davon 50,00 € Jagdabgabe)
- Dreijahresjagdschein 169,00 € (davon 75,00 € Jagdabgabe)
- Tagesjagdschein 54,00 € (davon 5,00 € Jagdabgabe)
Die Einnahmen aus der Jagdabgabe werden für die Förderung des Jagdwesens direkt und in vollem Umfang an das Land Brandenburg abgeführt.
Fischereischeingebühren
- Fischereischein 25,00 €
Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke
- für ein Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt) 2,50 €
- für ein Kalenderjahr 12,00 €
- für fünf Kalenderjahre 40,00 €
Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt.
für Erteilung/Verlängerung Jagdschein
- Antrag auf Erteilung Jagdscheines
Jagderlaubnisschein (Begehungsschein) --> für die Ausgabe durch Jagdausübungsberechtigten
- Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
für Fischereischein bzw. Nachweiskarte
Antrag 2023 Fischereischein und Fischereiabgabemarke
- Prüfungszeugnis
- Passfoto
- Antrag Bachenprämie für 2024-2025
- Antrag Abgabeprämie 2024-25
- Handbuch Jagdstatistik 2024
- Antrag auf Erteilung einer Gestattung zu Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheines
- Antrag 2024_Fischereischein und Fischereiabgabemarke
- Antrag_Angelveranstaltung_§8_BbgFischO
- 2024_Sammelantrag_Fischereiabgabemarke
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der zur Zeit geltenden Fassung
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09.10.2003
Fischereirecht
Fischereigesetz des Landes Brandenburg (BbgFischG)
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Kerstin Peschke (Untere Fischereibehörde)
03334 214 1523
Ronny Frank (Untere Jagdbehörde)
03334 214 1409
Robert Krampitz (Untere Jagdbehörde)
Ordnungsamt
Öffentliche Ordnung
03334 214 1424