Kindertagesbetreuung - Wunsch- und Wahlrecht
Soll das Kind außerhalb des Landes Brandenburg betreut werden, ist ein Antrag zum Wunsch- und Wahlrecht zu stellen. Soll die Betreuung innerhalb des Landes Brandenburg stattfinden, ist kein Antrag notwendig.
Hinweis:
Vor Abgabe beim Landkreis Barnim ist die Stellungnahme von der Wohnortgemeinde (2. Seite des Antrages) einzuholen.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt finden Sie unter https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/kindertagesbetreuung .
Kindertagesbetreuung