Kulturförderung

Der Landkreis Barnim fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet. Dafür stellt er jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen Etat zur Verfügung.

Das Verfahren der Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweisführung für Kulturzuwendungen ist in der Richtlinie des Landkreises Barnim zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis geregelt.  Die kreisliche Kulturförderung ist eine freiwillige Aufgabe und dafür bestimmt, Projekte, die von überörtlicher Bedeutung sind und die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen, zu unterstützen. Die Kulturzuwendung ist schriftlich zu beantragen.

Für Kulturprojekte ab 2024 ist der Antrag bis spätestens 31.10.2024 einzureichen.

Waldemar Fredrich

03334 214 1814

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