Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist bis zu 5 Tage (ab Tag der Beantragung) gültig und darf nur zum Zweck einer Überführungs- oder Probefahrt genutzt werden.

Die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist  bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein, d.h. das Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt (Typ- oder Einzelgenehmigung)
  • Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeug muss im Fahrzeugschein konkret bezeichnet werden


Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:

  • zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück
  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück
  • Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden


Voraussetzungen wenn keine Fahrzeugpapiere bzw. Gutachten vorliegen:

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur möglich für Fahrten die zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück, dienen.

    • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
    • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
    • Fahrzeugdaten des Fahrzeuges (z.B. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
    • Kurzzeitkennzeichen können an alle im Landkreis Barnim wohnhaften Personen ausgegeben werden oder an Personen (mit einem Wohnsitz in Deutschland), die ein Fahrzeug bewegen wollen, welches im Landkreis Barnim steht

    Zentrale Information

    Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    03334 214 - 1466

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