Meister - BaföG (AFBG)
Förderung nach dem AFBG können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- und Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern oder Betriebswirten (auf Fachschulniveau) oder auf Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen vorbereiten.
Bei Teilzeitmaßnahmen muss der Antrag spätestens in dem Monat eingereicht werden, in dem der letzte planmäßige Unterricht stattfindet.
Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag spätestens in dem Monat eingereicht werden, in dem der Lehrgang beginnt.
Verspätet eingereichte Anträge führen dazu, dass der Unterhaltsbetrag für die abgelaufenen Monate nicht mehr gewährt werden kann.
Anträge finden Sie online unter:
Diese können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich.
Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag eingereicht werden.
Die vollständigen Unterlagen müssen schnellstmöglichst nachgereicht werden.
Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte so früh wie möglich eingereicht werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Im Internet finden Sie unter www.meister-bafoeg.info weitere Informationen und den Gesetzestext.
Unter der Telefonnummer 0800-MBAFOEG bzw. 0800-6223634 bieten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine gebührenfreie Hotline zum Meister BAföG an.