Netzwerkkordination Kinderschutz und frühe Hilfen
Kinderschutz ist ein zentraler Auftrag im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes sollen alle Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und die Zuständigkeit des Jugendamtes hervorgehoben werden.
Aufgaben und Angebote der Netzwerkkoordination Kinderschutz und Frühe Hilfen
- Beratung von Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus dem Gesundheitswesen sowie verschiedenster Beratungsstellen und weiteren Beteiligten
- Weiterentwicklung und Koordination von Verfahren und Handlungsinstrumenten in diesen Bereichen im Landkreis Barnim
- Ausgestaltung von Vereinbarungen zum Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und seinen Partnerinnen und Partnern
- Aufbau und Begleitung des Netzwerkes