Rechtsanspruch für die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle
Voraussetzung für die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle ist ein gültiger Rechtsanspruch.
Es liegt ein gesetzlicher Rechtsanspruch vor, wenn das Kind:
- über 1 Jahr alt ist und eine Betreuungszeit von bis zu 30 Wochenstunden benötigt
- im Grundschulalter (bis Ende 4. Klasse) eine Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden benötigt
In diesen Fällen muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Der Rechtsanspruch kann direkt beim Träger der Kindertagesstätte geltend gemacht werden.
Der Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung ist zu stellen, wenn das Kind:
- unter 1 Jahr alt ist oder
- das erste Lebensjahr vollendet hat und eine Betreuungszeit von mehr als 30 Wochenstunden benötigt oder
- in der 1. bis zu 4. Klasse eine Betreuungszeit von mehr als 20 Wochenstunden benötigt oder
- in der 5. oder 6. Klasse Hortbetreuungszeit benötigt
Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt:
Buchstaben B, D, V, Y | Frau Heyduck | Tel. 03334-214 1196 |
Buchstaben G, I, W, X | Frau Hendrich | Tel. 03334-214 1208 |
Buchstaben A, T, O, J, Z | Frau Reimann | Tel. 03334-214 1195 |
Buchstaben F, H | Frau Buth | Tel. 03334-214 1209 |
Buchstaben Q, S | Frau Sievert | Tel. 03334-214 1194 |
Buchstaben R | Frau Huwe | Tel. 03334-214 1197 |
Buchstaben K | Frau Schendel | Tel. 03334-214 1217 |
Buchstaben L | Frau Breitkreutz | Tel. 03334-214 1214 |
Buchstaben M, P | Frau Babatz | Tel. 03334-214 1280 |
Buchstaben C, N, E, U | Frau Spari | Tel. 03334-214 1563 |
Hinweis:
Der Betreuungsplatz muss gesondert beim jeweiligen Träger der Kindertagesstätte beantragt werden.