Registrierung und Überwachung von Futtermittelunternehmen

Alle Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, müssen sich bei ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren lassen.

Die Registrierungspflicht gilt für die

  • Tätigkeit von Futtermittelunternehmern auf allen Stufen, von der Futtermittelprimärproduktion bis zum in Verkehrbringen von Futtermitteln;
  • Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren
  • Einfuhr von Futtermitteln aus Drittländern und die Ausfuhr von Futtermitteln an Drittländer

Diese Registrierungspflicht gilt nicht für

  • die Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung zum privaten Eigenverbrauch bestimmten Tieren
  • die Fütterung von Tieren, die nicht zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind
  • die direkte Lieferung kleiner Mengen aus Futtermittelprimärproduktion auf örtlicher Ebene durch Hersteller an örtliche landwirtschaftliche Betriebe für die Verwendung in diesen Betrieben
  • den Einzelhandel mit Heimtierfutter

Beispiele: Nicht registrierungspflichtig ist, wer

  • Futtermittel in kleinen Mengen (Ackerfläche bis max. 5 ha/Jahr) auf örtlicher Ebene direkt an Landwirtschaftsbetriebe liefert
  • Tiere füttert, deren Futter sie fütterungsfertig zugekauft haben und dem ggf. außer Wasser nichts weiter mehr zugemischt wird
  • ein Marktfruchtunternehmen betreibt, das zu 100% ausschließen kann, dass Teile seiner Produktion als Futtermittel verwendet werden

Sichere Futtermittel sind ein wichtiger Beitrag zur Tiergesundheit und ein Bindeglied zur Lebensmittelsicherheit.

Die zuständige Behörde prüft durch Vor Ort Kontrollen und Probenahmen in landwirtschaftlichen Betrieben die Sicherheit der eingesetzten Futtermittel.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Futtermittelverordnung
  • VO (EG) 152/2009 (Futtermittel-Probennahme-und-Anlayseverordnung)
  • VO (EG) 183/2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung)
  • LFGB (Lebens- und Futtermittelgesetzbuch)
  • VO (EG) 999/2001
  • VO (EG) 1069/2009
  • VO (EG) 178/2002
  • VO (EG) 882/2004
  • VO (EG) 834/2007
  • VO (EG) 1829,1830,1831/2003
  • VO (EG) 396/2005
  • VO (EU) 767/2009
  • VO (EU) 2017/625
  • Richtlinie 2002/32/EG

Saskia Schreiber

03334 214 - 1614

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